Dr. Raphael Benner, Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der AfD Gemeinderatsfraktion in HeilbronnDr. Raphael Benner, Stadtrat und Fraktionsvorsitzender der AfD Gemeinderatsfraktion in Heilbronn

Am 20. und 21. Januar 2026 fanden in der Böllingertalhalle in Biberach sowie in der Gemeindehalle Frankenbach zwei Informationsveranstaltungen statt. Anlass waren die Proteste der Elternbeiräte beider Stadtteile gegen die von der Stadt Heilbronn angekündigten Veränderungen bei den Betreuungszeiten.

Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt zunächst für die Erstklässler und anschließend aufwachsend das Ganztagesförderungsgesetz (GaFöG). Dieses Landesgesetz unterscheidet drei Modelle, zwischen denen Eltern zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen können: die Halbtagesschule, die Ganztagesschule in Wahlform sowie die verpflichtende Ganztagesschule. Eines ist dabei klar: Der bisherige Heilbronner Weg ist damit beendet.

Die Grundschulen müssen sich jedoch per Antrag für eines dieser gesetzlichen Modelle entscheiden. Die entsprechenden Fristen für das kommende Schuljahr sind bereits abgelaufen. Für Schulen, die bislang keinen Antrag gestellt haben, ändert sich im kommenden Schuljahr daher zunächst nichts.

Sollten sich Eltern dennoch für eine Schulform entscheiden, die von der bisherigen Schule künftig nicht mehr angeboten wird, müssen sie gegebenenfalls auf Betreuungsangebote anderer Schulen ausweichen oder einen Schulbezirkswechsel in Betracht ziehen.

 

Kursangebote an der Elly-Heuss-Knapp-Grundschule

Zugegeben: Es braucht eine gewisse Zeit, um die einzelnen Modelle der künftigen Schulorganisation klar voneinander abzugrenzen. Die im Rahmen der Informationsveranstaltungen gezeigten Übersichten, Stundenpläne und Kursangebote verdeutlichten jedoch, wie stark sich die Modelle im Alltag unterscheiden.

Die Halbtagesschule umfasst ausschließlich den Vormittag einschließlich des Mittagsbandes bis längstens 14:00 Uhr. Danach stehen den Halbtagesschülern keine Betreuungs- oder Lernangebote mehr zur Verfügung, selbst dann nicht, wenn Eltern bereit wären, diese zusätzlich zu bezahlen. Gleichzeitig sind die Kinder verpflichtet, die regulären Schulzeiten einzuhalten, auch wenn an einzelnen Tagen Nachmittagsunterricht vorgesehen ist.

Im Ganztagsmodell in Wahlform können die Eltern der Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden, welche Nachmittagsangebote kostenfrei besucht werden und welche Betreuungszeiten zusätzlich in Anspruch genommen werden. Die in den Präsentationen gezeigten Kursangebote und Stundenpläne verdeutlichen dabei die flexible Struktur dieses Modells.

Im verpflichtenden Ganztagsmodell hingegen nehmen die Schülerinnen und Schüler alle Angebote gemäß Stundenplan verpflichtend und kostenfrei wahr. Lediglich in den zusätzlichen Betreuungszeiten besteht Wahlfreiheit. Die Betreuung kostet dabei in allen Modellen derzeit 1,30 Euro pro Stunde.

Die gezeigten Beispiele – unter anderem Stundenpläne für verschiedene Klassenstufen sowie konkrete Kursangebote an der Elly-Heuss-Knapp-Grundschule – machten die praktischen Auswirkungen der jeweiligen Schulform deutlich.

Insbesondere die Fragerunden im Anschluss an beide Veranstaltungen waren emotional stark aufgeladen. Die Verwaltung stellte dabei unmissverständlich klar, dass sich die Betreuungsangebote künftig wie dargestellt verändern werden. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass sich bereits 16 von 18 Heilbronner Grundschulen für eines der beiden Ganztagsschulmodelle entschieden haben.

Für den Übergang zum Schuljahr 2026/27 bleibe jedoch zunächst alles beim bisherigen Modell. Man hoffe auf das Verständnis der Eltern und sicherte zu, unabhängig von der jeweiligen Entscheidung den bestmöglichen Weg für alle Beteiligten zu finden.