Sommerpressekonferenz der AfD Stadtratsfraktion im Heilbronner Gemeinderat am 26.08.2021 um 15 Uhr


Entscheidung die Falschbehauptung, „die Meinungsbildung hinsichtlich Nutzen und Risiken
des UV-C-Einsatzes ist leider bis heute nicht abgeschlossen“ mit der vorgeschützten
Begründung „die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie aller im Schulbetrieb
Beschäftigten und Bediensteten“ habe für „uns oberste Priorität“ aufstellen und stattdessen
Geräte „gemäß den Vorgaben von Bund, Land und Gemeinderat in der ersten Charge“
anschaffen.
Die im Handel befindlichen UV-C-Geräte sind geprüft und sehr wohl in jeder Hinsicht für den
Einsatz in Schulen und Kindertagesstätten geeignet und erfüllen alle gesundheitlich
relevantenen Kriterien besser als jene von der Stadtverwaltung auf Grundlage der
unzureichenden o.g. Bewertungen bevorzugten RLT-Anlagen durch die IGTE.
Ebenso falsch und ohne jede Verbindlichkeit ist deshalb die Aussage: „Sollten sich in Zukunft
neue Erkenntnisse in der Sache ergeben und neben dem gesundheitlichen Aspekt die UV-C-
Raumluftfilter auch förderfähig sein, werden wir die Aufnahme als Gerätekriterium ggf. bei
der 2. Ausschreibungscharge erneut prüfen“.
Diese Erkenntnisse liegen hinsichtlich einer nicht vorhandenen Strahlen- oder
Ozonbelastung wie auch Lautstärke längst vor.
Im Übrigen ist die Wirksamkeit von UV-C-Geräte schon seit Jahrzehnten durch die
Anwendung in der Wasserdesinfektion bekannt, wie sie z.T. auch bei der HNVG zum Einsatz
kommt.
Ich frage die Stadtverwaltung dazu:

  1. Welche Erkenntnisse über „anfallender Anschaffungs- und Betriebskosten der
    unterschiedlichen technischen Anlagen“ liegen ihr zu ihrer bereis getroffenen Entscheidung
    vor;
  2. welche entsprechende Entscheidungsgrundlage wurde dazu erarbeitet;
  3. wann wurde dazu eine Ausschreibung gemacht;
  4. welche Angebote für die von ihr bevorzugten RLT-Anlagen liegen mit welchen Konditionen
    vor;
  5. wurden bereits Aufträge vergeben und an wen zu welchen Konditionen;
  6. wie hoch ist die Gesamtsumme der Aufträge;
  7. mit welchen Folgekosten ist weshalb zu rechnen;
  8. welche Informationen über UV-C-Anlagen wurden von ihr eingeholt und weshalb wurden
    solche ggf. dem Gemeinderat vorenthalten;
  9. ist ihr bekannt, daß UV-C-Anlagen in Schulen bereits in Betrieb sind;
  10. ist ihr bekannt, daß die Kosten für UV-C-Geräte unter dem vom Land gedeckelten
    Höchstbetrag von 5.000 EUR pro Gerät liegen;
  11. ist ihr bekannt, daß im Rahmen der aktuellen Bundesförderung der Einbau von Anlagen
    zur Luftdesinfektion mittels UV-C-Technik sogar in bereits vorhandenen stationären RLT-
    Anlagen förderfähig ist, die Bundesregierung den Wirkungsgrad als für ausreichend
    sichergestellt erachtet und die Förderung der UV-C-Technik in der Richtlinie der
    Bundesregierung aufgenommen ist?
    Eine Stellungnahme der Verwaltung liegt bis jetzt (24.8.) noch nicht vor. Parallel habe ich beim
    Kultusministerium nachgefragt, weshalb für Schulen etc. lediglich Luftreiniger mit teuer
    auszutauschenden Filtern gefördert und keine UVC-Luftreiniger, die im Unterhalt wesentlich günstiger
    sind?
    Ein erbetener Rückruf steht noch aus, Stand 24.8.
    Ablehnung Stellvertretung Dagenbach für die Fraktion in den Gremien

Mit DS 224/2021 und 224a/2021 wurde von uns beantragt, dass Alfred Dagenbach uns 4 AfD Kollegen
in den Gremiensitzungen des Gemeinderates solange vertreten darf, bis über unsere seit dem
30.08.2020 anhängige Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart über die Umbildung der Gremien des
Heilbronner Gemeinderates entschieden wird.
Die Verwaltung formulierte einen Antrag und lässt sich zum Sachverhalt folgendermaßen aus:
„…die von der AfD-Fraktion beantragte Neubildung der Gremien in der Weise, dass Herr Stadtrat
Dagenbach als weiteres stellvertretendes Mitglied in die gemeinderätlichen Gremien zugewählt wird, ist
nur im Wege der Einigung zu erreichen und setzt dementsprechend eine solche voraus; ohne Einigung
ist er im Rahmen der vorgesehenen Wahl nach Wahlvorschlägen gemäß den Grundsätzen der
Verhältniswahl nach Auffassung der Verwaltung nicht umsetzbar.“
Der Gemeinderat lehnt unseren Antrag ab und es gab folgendes Abstimmungsverhalten:
6 Jastimmen für den Antrag der AfD (Fraktion + StR Burkhardt + StR Dr. Jöst)
2 Stimmenthaltungen (StRin Rathgeber-Roth + StR Gall)
Bei der Abstimmung über Ziffer 2 (Antrag der Verwaltung) ergab sich meines Aufschriebs nach
folgendes Bild:
22 Gegenstimmen (CDU (8) + GRÜNE (6) + SPD (7) + StR Wanner)
8 Stimmenthaltungen (FWV (3) + FDP (4) + StR Dr. Jöst)
Wobei dies letztlich unerheblich ist, da hier bereits bei einer Gegenstimme oder einer Stimmenthaltung
keine „Einigung“ über die Besetzung mehr gegeben gewesen wäre.
Nicht anwesend bei TOP 17 war – neben den für ganze Sitzung entschuldigten GR-Mitgliedern – StR
Höch.
Der Antrag der Verwaltung ist ein Versuch, gegenüber dem Gericht den guten Willen zu bekunden, die
geforderte Einstimmigkeit ist jedoch von Vorneherein ein nicht zu erfüllendes Kriterium. Das Ganze kann
als Farce bezeichnet werden.
Interessant ist Punkt 3 der DS: 3. „Es wird festgestellt, dass eine Einigung über die Neubildung der
Gremien gemäß Ziffer 2 nicht zustande kommt. Es findet keine Neubildung der genannten Gremien
statt.“
Wer so etwas in eine Drucksache schreibt, der rechnet schon im Vorfeld der Abstimmung mit der
Ablehnung und hat das so formuliert, um eine Ablehnung zu erzielen. Wir werden den Sachverhalt
selbstverständlich im Prozess anführen.
EnBW – Sonder-Gemeinderatssitzung vom 23.07.21 zur Entwicklung
des Kraftwerksstandortes Heilbronn
Wir begrüßen ausdrücklich die Modernisierung des Kraftwerkes Heilbronn durch die EnBW. Der Einbau
einer Turbine, die zunächst mit Erdgas und bis zu 25 % Wasserstoffgas als Beimischung betrieben
werden soll, ist ein Beitrag zur Zukunftssicherung des Energiestandortes Heilbronn.
So entsteht eine regelbare Energieerzeugung, die stabilisierend bei Dunkelflauten oder bei Nacht
zugeschaltet werden kann, um die Grundlast sicherzustellen und so Netzstabilität zu erreichen.
Allerdings bezweifeln wir, dass grüner Wasserstoff aus regenerativen Energiequellen in ausreichender
Menge zur Verfügung steht und in Zukunft stehen wird. Die derzeitige „power to gas“ Technologie hat
nur einen Wirkungsgrad von etwas über 20%. Das wird nicht reichen, um aus regenerativen
Stromspitzen ausreichend Wasserstoff zu erzeugen, wenn man im kommenden Jahrzehnt durch die
Digitalisierung und die Elektromobilität von einer Verzehnfachung des Stromverbrauches ausgehen
muss wie seriöse Quellen (z. B. Prof. Dr. Vahrenholz und Prof. Dr. Hans-Werner Sinn). Hier wird
ideologisch und nicht realistisch geplant.

Radroute Nordwest
Dem Vernehmen nach plant die Stadtverwaltung, die Radroute Nordwest durch die Landwehrstraße in
Böckingen zu ziehen.
Wir haben bereits zu Jahresbeginn beantragt, daß die Stadtverwaltung in ihre Überlegungen auch den
Abschnitt der Landwehrstraße zwischen der Grünewaldstraße und der Salzburger Straße als Fläche für
die Schule einzubeziehen soll und haben das wie folgt begründet:
Der Abschnitt der Landwehrstraße zwischen der Grünewaldstraße und der Salzburger Straße ist für die
verkehrliche Nutzung entbehrlich und wird relativ wenig genutzt. Die Straße ist ohnehin von der
Grünewaldstraße her lediglich als Erschließungsstraße für das anschließende Wohnviertel um die
Salzburger Straße, Kocherstraße und Münzerstraße geeignet, weil eine Durchfahrt zur Neckargartacher
Straße nicht möglich ist. Das davon betroffene Wohnviertel ist gut über die Neckargartacher Straße und
von der Heidelberger Straße aus erreichbar. Eine Entwidmung des Straßenabschnitts könnte als
Erweiterungsfläche für die dort beengte SBBZ Neckarschule hilfreich sein und gleichzeitig die Schulen
mit den Sportanlagen zu einer geschlossenen Einheit verbinden. Auch soll eine gemeinsame Mensa
gebaut werden.
Stand bisher war mit der Drucksache 323 vom 20.10.2011 die Beschlußlage, daß die Radroute
Nordwest der Vernunft folgend über die Wilhelm-Leuschner-Straße zur Heidelberger Straße geführt wird.
Nun würden die Grünewaldschule und die Neckartalschule durch die geplante Radroute über die
Landwehrstrasse weiterhin voneinander getrennt bleiben und die Radroute von der Grünewaldschule bis
zur Heidelberger Straße über eine schwere Steigung führen, während die Heidelberger Straße
leichtansteigend ist. Außerdem gibt es zu dieser Routenführung berechtigte Kritik. Möglich wäre
hilfsweise eine Brückenlösung für den Radweg, damit beide Schulhöfe zusammenwachsen können.
Angesichts der Kosten aber nur die zweitbeste Lösung.
Ecole 42 in der ehemaligen Innovationsfabrik an der Weipertstrasse
Wenngleich wir die Einrichtung der Programmierschule Ecole 42 nach einem innovativen didaktischen
Konzept grundsätzlich sehr begrüßen, äußern wir Kritik an dem Baugenehmigungsverfahren. Hier ist
offensichtlich an den allgemeinen Regeln vorbei eine Betriebserlaubnis für die Schule erteilt worden. Wir
finden, dass für alle Beteiligten dieselben Regelungen gelten müssen. Das Fazit der Antwort der
Verwaltung auf die ungeheuerlichen Vorgänge liest sich dann nach umschweifiger Begründung so: wir
haben alles richtig gemacht.
KI Standort Heilbronn
Die Vergabe des Projektes an die Stadt Heilbronn bezeichnen wir als Glücksfall für die Stadt und
beglückwünschen die Verwaltung zu dieser Leistung. Das wird noch mehr innovative Unternehmen nach
Heilbronn locken und auch den Universitätsstandort weiter aufwerten. Damit hat Heilbronn alle
Voraussetzungen um national und international konkurrenzfähig in einer absoluten Zukunftstechnologie
zu werden.
IC(E) Anschluss der Deutschen Bahn in Heilbronn
Die bereits in der letzten Sommerkonferenz geäußerte Forderung nach einem IC Anschluss in Heilbronn
wiederholen wir. Gerade mit dem Attribut „Universitätsstadt“ und dem KI Standort braucht Heilbronn
einen verkehrstechnisch schnellen und strategisch wichtigen Bahnanschluß. Die Verantwortlichen
mögen nicht ruhen, bis die Bahn ein Einsehen hat.
Ausbau der Saarlandstrasse

Dieses nun schon fast 90 jährige Projekt liegt schon viel zu lange auf Eis. Zuletzt hatte sich
Landtagskandidat Strobl für dieses Projekt im Zuge des Landtagswahlkampfes stark gemacht. Doch die
CDU Fraktion im Gemeinderat ließ unseren Antrag abblitzen zugunsten des Heilbronner Hilfspaketes.
War der Vorstoß von Strobl reine Wahlkampftaktik oder wirklich ernst gemeint?
Wir haben bereits in den Haushaltsberatungen beantragt, daß die Stadt Heilbronn das Projekt – an dem
den Verlautbarungen zufolge auch die Gemeinderatsmehrheit festzuhalten vorgibt – vorfinanziert.
Im übrigen vermissen wird dazu seit Jahren die Initiativen aller Heilbronner Abgeordneten im Stuttgarter
Landtag.
Friedrich-Ebert-Trasse
Die Friedrich-Ebert-Trasse wurde jahrzehntelang für eine Verkürzung der B 27 von der Ostsraße zur
Neckarsulmer Straße frei gehalten. Damit könnte der neuralgische Verkehrsknotenpunkt beim Berliner
Platz an der Weinsberger Straße und Paulinenstraße stark entlastet werden. Nun will eine
Gemeinderatsmehrheit dort die Überbauung. Wir fordern stattdessen die Umsetzung der
Straßenplanung i9n der Weise, daß die mit einer Tunelllösung erfolgt und diese dann überbaut wird.
Dies ist heute technisch störungslos möglich und man würde zwei Fliegen miteiner klappe schlagen.
Moschee Weinsbergerstrasse
Laut „Heilbronner Stimme“ hat die Stadtverwaltung „die Pläne für einen Moschee-Neubau an der Weinsberger
Straße noch nicht ad acta gelegt“ und setzt auch analog weiterer Angaben im Artikel ihre Bemühungen um die
Errichtung einer Moschee bevorzugt an dieser Stelle fort.
Im Gegensatz zu Bemühungen um die Wiedererrichtung der bei der Reichsprogromnacht zerstörten
Heilbronner Synagoge setzt man sich entgegen den Feststellungen der Gemeinderatsmehrheit von
Seiten der Stadtverwaltung vehement für die Beibehaltung des Standortes weiterhin ein und lehnt es ab,
das Grundstück im Tausch zu erwierben und für das Areal eine mit der Umgebung harmonierende
städtebauliche Verbesserung zu entwickeln.
Verkehrstechnisch bessere Standortvorteile, wie z.B. das Areal des früheren Tierheims, werden rigoros
abgelehnt.
Offensichtlich hofft man darauf, nach der Bundestags- und OB-Wahl andere Mehrheitsverhältnisse
anpeilen zu können.
Sollte sich aber die bisherige Beschlußlage zur Genehmigung des Moscheestandortes ändern, werden
wir ein Bürgerbegehren dazu beantragen. Wir verweisen darauf, dass bereits in der Vergangenheit in
kürzester Zeit über 1000 Stimmen gegen die geplante Moschee gesammelt wurden.
Wollhauszentrum
Es kommt Bewegung in die Sache durch eine im September 2021 angesetzte Zwangsversteigerung. Wir
begrüßen eine Neuausrichtung hinsichtlich dieses Heilbronner Fossils aus den 1970er Jahren.
Allerdings halten wir das für eine Sache der Investoren. Die Stadt Heilbronn sollte nicht als Bieter
auftreten, geschweige denn finanzielle Versprechungen machen.
Anmerkung dazu: Gewiß präsentiert sich das Wollhauszentrum derzeit nicht in allerbester Verfassung.
Man sollte jedoch das Kind nicht einfach dem Zeitgeist opfernd gleich mit dem Bade ausschütten.
Es wurde in den 70er Jahren als Glanzstück städtebaulicher Errungenschaft gefeiert. Daran sollte man
sich erinnern. Oder werden unsere Nachfahren in 50 Jahren ähnlich mit dem Experimenta-Neubau
umgehen und nur Schmäh dafür übrig haben?
Ordnungsdienst

Es gehört schon zum Dauerbrenner, daß man als Stadtrat fast täglich mit Beschwerden aus der
Bürgerschaft wegen Vermüllung und Verwahrlosung, Vandalismus und Wegelagerei zum Beispiel rund
um die Kilianskirche zu tn hat – um nicht die teils drastischen Bezeichnungen dafür zu nennen.
Anfragen dazu sind relativ sinnlos und die Standard-Antworten wohl schon vorab gespeichert. Ändern tut
sich nichts und der Frust unter den Bürgern nimmt zu, auch wenn man es gerne verharmlosen möchte.
Das gilt auch für die vom Gemeinderat extra geschaffenen 10 Stellen für den Feldschutz. Dieser ist, wie
von uns befürchtet, mit den 450-Euro-Minijobs in keiner Weise ausreichend – und man weiß das. Dabei
würden 2 Vollzeit-Stellen ausreichen, die an täglich wechselnden Stellen auch sichtbar wären. Aber
diesem Antrag von uns konnte man ja parteitaktisch nicht folgen …
Covid-Politik der Stadt Heilbronn und OB-Wahlen
Wiederholt haben wir die Covid 19 Politik der Stadt kritisiert. Während andere Städte wie Tübingen und
Rostock mit innovativen Konzepten aufwarteten und die Niederlande bei einer Inzidenz von über 300
alle Maßnahmen abschafften, drehte die Heilbronner Verwaltung die Schrauben immer fester.
OB Mergel schien einen bundesweiten Wettbewerb gewinnen zu wollen, dass Heilbronn die einzige
Stadt sei, die auch bei Inzidenzen oberhalb 200 noch jeden Fall zurückverfolgen könne. Hier wurde
unserer Meinung nach in vorauseilendem Gehorsam überreglementiert. Die Folge waren spektakuläre
Pleiten von Einzelhändlern (z. B. Saemann) und etliche Gastronomie- und Freizeitbetriebe
(Fitnessstudios) haben das nicht überlebt. Doch interessanterweise war trotz rigidester Maßnahmen die
Inzidenz in Heilbronn zeitweise die höchste in ganz Deutschland. Die Verwaltung hatte und hat bis heute
dafür keine Erklärung parat. Wir sagen, dass eine beispiellose Testorgie vom Zaun gebrochen wurde
und die falsch positiv Rate zu einem traurigen Rekord geführt hat. Auf mehrfache Nachfrage beim
Gesundheitsamt Heilbronn konnte man uns nicht mitteilen, welche Zykluszahl bei den PCR-Tests
verwendet wurde. Dies sei Sache der beauftragten Labors, hauptsächlich das Labor Blackholm,
Heilbronn. Diese sind uns gegenüber aber nicht auskunftspflichtig. Es wäre Sache des
Gesundheitsamtes gewesen, sich hierüber Klarheit zu verschaffen, was aber nicht im Interesse des
Gesundheitsamtes gelegen hat und liegt.
Die hohen Inzidenzen beweisen auch, dass die rigiden Maßnahmen schlicht und ergreifend unwirksam
waren. Das weist die Verwaltung selbstverständlich weit von sich.
Das jahrhundertelang erfolgreiche Konzept der Isolierung Kranker von den Gesunden wurde umgekehrt
und die Gesunden wurden unter dem Argument einer falschen Solidarität in Maßnahmen gezwungen,
die letztendlich dazu dienten, eine Impfbereitschaft aufzubauen. Auf diesen Umstand habe ich OB
Mergel in einem Schreiben schon im Jahr 2020 hingewiesen und erhielt selbstverständlich darauf keine
Antwort. Daneben haben wir nicht aufgehört, schon sehr früh und immer wieder die 7-Tagesinzidenz als
nicht repräsentativen Kennwert für das Infektionsgeschehen zu kritisieren, ein Umstand, dem allmählich
auch offiziell Rechnung getragen wird. Ein Widerspruch gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt
Heilbronn haben wir zurückziehen müssen, da wir als Fraktion nicht widerspruchsberechtigt sind.
Als schon viel Schaden entstanden war, kam die Verwaltungsspitze auf die Idee mit dem Heilbronner
Hilfspaket und fand bei CDU, SPD und FDP Unterstützer. Wieder ein beispielloses Vorgehen auf Kosten
des Steuerzahlers. Anstatt alles zu tun, damit die Gastronomie, Hotellerie, die vielen Dienstleister und
der Einzelhandel möglichst unbehelligt bleiben, würgt man alles mit behördlichen Verordnungen ab und
versucht dann, mit einem teuren Programm die Halbtoten wiederzubeleben.
Für den kommenden OB-Wahlkampf fordern wir den Rücktritt der gesamten Verwaltungsspitze mit dem
Ziel jüngeren Kandidaten eine Chance zu geben. Auch auf ein teures Dezernat sollte verzichtet werden.
Sollte OB Mergel wieder antreten, werde ich als Fraktionsvorsitzender selbst gegen ihn antreten.
Pandemie und die „Impfung“
Unseres Erachtens ist in diesem Zusammenhang mit mindestens vier Lügen gearbeitet worden:

  1. PCR Tests und Schnelltests: Diese haben eine nicht zu unterschätzende falsch-positiv Rate und
    wurden lange Zeit als einziges Entscheidungskriterium für Quarantäneverfügungen und die

Lockdowns herangezogen. Die komplette Politik und selbstverständlich auch die Heilbronner
Stimme haben in den Testkanon eingestimmt.
Es gibt jedoch Beweise, dass der PCR Test keine Infektion nachweisen kann. Diese ist nach dem
WHO Standard von Januar 2021 nur mit einem positiven PCR Test und einem entsprechenden
klinischen Befund nachzuweisen. Die Universität Duisburg/Essen hat zudem herausgefunden,
dass etwa 80% der Testpositiven nicht infektiös waren.
Der Heilbronner Stimme Leser Ehrmann hat mir in einem Leserbrief von 02.08.21 vorgeworfen,
ich würde nur die halbe Wahrheit berichten, denn die Testpersonen in der benannten Studie
seien erst zwischen dem 10. und 19. Tag untersucht worden. Da sei jede Quarantäne bereits
beendet. Dieses Argument hört sich für Uninformierte plausibel an, ist jedoch wissenschaftlich
nicht haltbar. Man kann sehr wohl im Nachhinein feststellen, ob ein Patient infektiös war. Der
Körper bildet nämlich verschiedene Arten von Immunglobulinen als Antwort des Immunsystems
auf eine Infektion.

  1. Werden IGm Antikörper gefunden, war der Patient zuvor noch nicht mit dem Virus in Kontakt
    gekommen und kann zu diesem Zeitpunkt als infektiös bezeichnet werden, obwohl auch dies
    noch kein Beweis für eine hohe Viruslast ist. IGm werden nämlich erst Wochen nach der Infektion
    gebildet. Das Immunsystem kennt jetzt den Erreger.
  2. Werden IGa oder IGc Antikörper gefunden, dann ist nachgewiesen, dass der Patient bereits
    gegen das Virus gewappnet war und daher kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon
    ausgegangen werden, dass der Patient zum Zeitpunkt der Quarantäne nicht infektiös war. IGa
    und IGc werden nach erneutem Kontakt mit dem Erreger bereits nach einer Woche gebildet und
    daher auch als Gedächtnis Antikörper bezeichnet.
  3. Die einseitige Propaganda für die Impfung als alleiniges Mittel zur Bekämpfung der Pandemie:
    Zunächst zum Begriff Impfung: Das ist klassisch ein Kontakt des Körpers mit abgeschwächten
    oder toten Erregern mit dem Ziel, das Immunsystem zu trainieren. Gegen solche Impfungen hat
    kaum einer etwas. Ich selbst bin vielfach klassisch geimpft und das gilt sicherlich auch für alle
    Anwesenden.
    Was heute passiert ist eine weltweite experimentelle klinische Studie mit genbasierten
    Substanzen, entweder mit mRNA Nanopartikeln (Biontech/Pfizer und Moderna) oder mit einem
    Adenovirus als Vektor (Astra Zeneca, auch Oxford Impfstoff genannt). Diese sogenannten
    „Impfstoffe“ sind keine Impfstoffe im klassischen Sinn, da sie nur eine Notfallzulassung haben
    und unter normalen Umständen niemals in Umlauf hätten gebracht werden dürfen. Auch das
    Wirkprinzip dieser Substanzen ist völlig anderes. Es kann keine Daten über Nebenwirkungen
    geben, die statistisch belastbar sind. Aus diesem Grund dauern Zulassungsverfahren für
    Impfstoffe 8 bis 10 Jahre. Einer experimentellen Studie muss der Probant jedoch zwingend
    zustimmen. Ohne Zustimmung ist die Verabreichung dieser Substanzen ein Eingriff in das Recht
    auf körperliche Unversehrtheit und damit ein Verbrechen.
    Die sogenannte Aufklärung ist ohne den Hinweis auf diesen Umstand rechtswidrig und damit
    nichtig. Die Tatsache, dass so viele Menschen an dieser Studie ohne korrekte Aufklärung
    teilnehmen, ist der gezielten Angstkampagne der Regierung zu verdanken. Diese Menschen
    setzen ihre Gesundheit teilweise ohne Not aufs Spiel. Das gilt insbesondere für Kinder und
    Jugendliche, die gar keine Risikogruppe darstellen.
    Diese Aussage wird durch die Tatsache gestützt, dass die Pharmaindustrie die Haftung für die
    „Impfstoffe“ ablehnt und an den Staat abgegeben hat. Und jetzt versuchen Sie einmal, den Staat
    für Impfschäden verantwortlich zu machen und einen Versorgungsanspruch durchzusetzen. Viel
    Spaß dabei!
    Übrigens liegen uns Erkenntnisse vor, nach denen alle mit diesen „Impfstoffen“ geimpften Tiere
    in wiederholten Experimenten im Gegensatz zu den nicht geimpften gestorben sind.
    Es gibt Medikamente gegen Covid 19. Doch wurde die Berichterstattung darüber und in der

Folge leider auch die Suche nach weiteren wirksamen Medikamenten völlig unterdrückt. Ich habe
bereits im Gemeinderat im März 2020 darauf hingewiesen, dass zur Desinfektion und damit zum
Schutz vor einer Infektion ClO2 (Chlordioxid) ein probates Mittel darstellt. In einem noch nicht
veröffentlichten Leserbrief habe ich das erneut geschrieben. Schließlich werden als Folge von
AIDS Erkrankungen seit den 1980er Jahren damit Blutkonserven sterilisiert und haltbar gemacht
und Schleusen in Labors des amerikanischen Militärs desinfiziert. Darüber hinaus gibt es zu 90
% wirksame inhalative Kortikosteroide sowie ein patentfreies Medikament namens Ivermectin.
Wir fragen uns, warum diese Medikamente nicht flächendeckend eingesetzt werden. Bekannt ist
nur das Scheitern des Medikaments Hydroxychloroquine.
Darüber hinaus ist Vitamin D3 ein wirksamer Schutz gegen alle Infektionen aller Art. Denn, man
glaubt es kaum, es gibt tatsächlich noch andere Erreger als SARS CoV-2! Vitamin D3 stärkt das
Immunsystem. Eine Stärkung des Immunsystems ist die wirksamste Art des Schutzes. Das
widerspricht aber der aktuellen Agenda, die offensichtlich ausschließlich zum Wohle der großen
Spieler der Pharmaindustrie gestartet wurde. Weil man einen lästigen (kleinen) Konkurrenten
loswerden wollte, schied vermutlich dann die Fa. Curevac aus dem Spiel aus. SAP und Curevac
Gründer Dietmar Hopp hatte vermutlich die falschen Kontakte.
Die sogenannte Wirksamkeit der Varianten Biontech/Pfizer, Astra Zeneca und Moderna, Johnson
& Johnson werden mit über 90 % angegeben. Wie ich darlegen werde mit völlig unzureichenden
Daten. Es wurden zwei gleich große Vergleichsgruppen von jeweils etwa 10.000 Personen
gebildet, eine geimpfte Gruppe und eine ungeimpfte. Dann wurde mit Hilfe von PCR Tests
ermittelt, wie viele „Infektionen“ in den Gruppen aufgetreten waren. Bei der geimpften Gruppe
traten 10 „Infektionen“ in einem bestimmten Zeitraum auf, bei der ungeimpften etwa 109. Daraus
wurde die Wirksamkeit „nachgewiesen“. Wir wissen aber nicht mit wie vielen Zyklen die
jeweiligen PCR Tests durchgeführt wurden, denn als Nachweis der Infektion wurden nicht etwa
klinische Symptome gewertet, sondern nur die Tatsache des positiven Testergebnisses.
Je mehr Zyklen durchgeführt werden, umso höher wird die Wahrscheinlichkeit eines falsch
positiven Ergebnisses. Das sind keine wissenschaftlichen Untersuchungen, das ist Fake-
Wissenschaft! Mittelfristige und Langzeitstudien liegen nicht vor. Daher habe ich immer und
werde ich immer vor dieser sogenannten Impfung warnen. Der Begriff „Impfung“ für einen
Substanzcocktail, der diesen Namen nicht verdient, ist Teil des Framings, das man der
Bevölkerung weltweit seit über eineinhalb Jahren vorsetzt.
Nach dem Grundgesetz und der Resolution 2361 des Europarates kann ein Mensch nicht
gezwungen werden, eine Substanz mit einer Notfallzulassung in seinen Körper einbringen zu
lassen. Er darf auch durch seine Weigerung nicht diskriminiert werden. Genau das passiert durch
die 3 G Regel, die immer mehr auf eine 1 G Regel zuläuft, denn der Status „Genesen“ verfällt mit
der Zeit. Es gibt schon Fälle, wo selbst Getestete der Zugang zum öffentlichen Leben verweigert
wurde. Das ist indirekte Impfpflicht vom Feinsten und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Auf
die Reaktion der Gerichte bin ich gespannt.
Übrigens ist man jetzt in Baden Württemberg bereit, die bisherigen Rolle der Inzidenz zu
relativieren. Eine indirekte oder direkte Impfpflicht lässt sich durch Festschreibung der 3 G Regel
in der Corona Verordnung seit dem 16. August auch viel besser durchsetzen. Ich behaupte, dass
die 1 bis 3 G Regel von vorneherein in den Köpfen der Landesregierung war. Ministerpräsident
Kretschmann sprach auch sehr früh von einer Durchimpfung der Bevölkerung. Eine grausame
Inszenierung.

  1. Die Panikmache mit den Virusvarianten: Was haben wir nicht schon für Virusvarianten
    aufgetischt bekommen. Es gibt jedoch Studien, die nachweisen, dass sich diese Varianten kaum
    vom Virusstamm SARS CoV-2 unterscheiden (Abweichung von unter einem Prozent) und von
    einem intakten natürlichen Immunsystem problemlos erkannt und unschädlich gemacht werden.

So waren Patienten, die eine SARS Infektion durchgestanden haben, zellulär immun auch gegen
SARS CoV-2, obwohl die Ähnlichkeit mit dem SARS Virus nur etwa 80% beträgt.
Das Argument mit den angeblich so infektiösen Virusmutanten kann also in das Reich der
Märchen und Fabeln verwiesen werden.

  1. Infektion durch symptomlose „Superspreader“ als Begründung für die massenhafte Quarantäne-
    Verfügungen:
    Dass ein Patient ohne Symptome andere Menschen anstecken kann, ist ein viel untersuchtes
    und äußerst seltenes Phänomen in der Infektiologie. Zu einer Infektion anderer ist nur ein Patient
    fähig, der eine hohe Viruslast in sich trägt. Eine hohe Viruslast jedoch führt bei der
    überwältigenden Anzahl von Menschen automatisch zu Symptomen.
    Dazu gibt es eine Untersuchung aus Wuhan, der Stadt, von der die Pandemie ausging. Hier
    wurden fast 10 Millionen Einwohner mit Nukleinsäuretests (PCR) zwangsgetestet. Die
    Kontaktpersonen von etwa 300 symptomlosen Testpositiven wurden ebenfalls getestet und kein
    einziger war testpositiv. Wir reden hier über 1.174 Kontaktpersonen. Das beweist aus meiner
    Sicht, dass die Infektion durch symptomlose Menschen ebenfalls ein Märchen ist. Allerdings war
    dieses Narrativ notwendig, um Akzeptanz dafür zu schaffen, die Mehrheit der Bevölkerung in
    Quarantäne zu schicken.
    Ich habe diese Studie Ende Mai 2021 anlässlich einer Verwaltungausschusssitzung in
    Anwesenheit eines Pressevertreters der Heilbronner Stimme zu dem Thema Testen von
    Schulkindern vorgetragen und erntete den hämischen Kommentar von StR Höch, ich glaube
    doch wohl nicht, dass das was ich da behaupte auch nur in Ansätzen in der Heilbronner Stimme
    erscheinen würde. Damit hatte StR Höch sogar Recht. Auch ein Brand E-Mail an den baden
    württembergischen Innenminister Strobl blieb ohne Reaktion.
    Weindorf
    Bedauernswerterweise findet in diesem Jahr wieder kein Weindorf statt. Zur vertrieblichen Unterstützung
    heimischer Winzer, die ja auch unter den Importen billiger ausländischer Weine zu leriden haben,
    schlagen wir deshalb ein von der Heilbronn Marketing GmbH organisiertes ständiges Weindorf am
    Neckarufer vor, das auch über den Wasserweg erreichbar sein soll – Beispiel Rüdesheim. Wir brauchen
    auch in diesen Zeiten eine offensive Herangehensweise an das Thema Tourismusförderung.
    Elektromobilität
    Der Ausbau der Elektromobilität fordert den Aufbau einer Ladestationen-Infrastruktur und die Erzeugung
    sicher verfügbarer elektrischer Energie. Wir prophezeien, dass die Elektomobilität an fehlendem Strom
    scheitern wird. Dazu kommt, dass allein die Herstellung der Batterien dem Elektromobil einen CO2-
    Rucksack im Vergleich zum wirtschaftlichen Euro 6 Diesel in Höhe von weit über 100.000 km je nach
    Leistung der Batterie verschafft. Außerdem wird die Elektromobilität Millionen von Arbeitsplätzen in der
    Automobilindustrie selbst und vor allem bei Zulieferbetrieben vernichten.
    Auch sind viele Batterien von Elektromobilen brandanfällig, ein einmal entfachter Brand kann nicht so
    einfach gelöscht werden. Daher stellt sich die Frage, ob solche Fahrzeuge überhaupt ein Parkhaus
    nutzen dürfen. Eine entsprechende Anfrage wurde gestellt.
    In diesem Zusammenhang lehnen wir auch Bemühungen um Agrovoltaik ab. Stattdessen haben wir zum
    Thema Leitlinien zur Park- und Straßenraumnutzung bekanntlich beantragt, öffentliche Parkplätze – wie
    beispielsweise den Käthchenhof neben den Rathaus – mit Solarpaneelen zu überbauen, was wir für
    zielgerichteter und auch günstiger sehen, als den Landwirten dafür weiteres wertvolles Ackerland zu
    entziehen.

Klimapolitik
Unsere Haltung zur Klimapolitik, habe ich in meiner Rede zum Klima Masterplan in der
Gemeinderatssitzung vom 17.05.2021 eindrücklich dargelegt:
„Der Klimawandel war schon immer eine der größten, wenn nicht die größte Herausforderung in der
Menschheitsgeschichte, hing damit nämlich die Ernährungssituation der regional agrarisch orientierten
Gesellschaften in der Vergangenheit ab. Die Geschichte kennt viele Hungersnöte, die auch kriegerische
Ereignisse oder Auswanderungswellen zur Folge hatten.
Um es gleich vorwegzunehmen: Wir unterstützen alle Maßnahmen aus dem Klimaschutz-Masterplan,
solange diese sich mit der Abmilderung der Folgen des unvermeidlichen Klimawandels befassen.
Jedoch unterstützen wir aus wissenschaftlichen Gründen nicht die Maßnahmen, die mit einer
Reduzierung der anthropogen verursachten CO2 Emission einhergehen und zwar aus folgenden
Gründen:

  1. Der Anteil des vom Menschen verursachten CO2 Ausstoßes beträgt gerade einmal 4% des
    Gesamtausstoßes. 96% des in der Atmosphäre befindlichen CO2 entstammt dem Reservoir der
    Ozeane, in denen Billionen von Tonnen gelöst sind. Hauptgrund für natürliche Emission von CO2
    ist der Vulkanismus
  2. CO2 löst sich in flüssigem Wasser besonders gut bei niedrigen Temperaturen. Eine Erhöhung
    der Durchschnittstemperatur der Erde führt demnach durch Ausgasung auch zu einer Erhöhung
    der CO2 Konzentration in der Atmosphäre
  3. Das bedeutet, dass eine höhere CO2 Konzentration dem Temperaturanstieg folgt und diesen
    nicht etwa verursacht wie ständig behauptet wird. Mehr CO2 ist die Folge der Erwärmung und
    nicht dessen Ursache
    10.CO2 ist neben Lachgas und Methan sowie den fluorierten Kohlenwasserstoffen zweifellos ein
    Treibhausgas, doch das Treibhausgas mit der größten Wirkung ist mit 66% Absorption im
    Infrarotspektrum gasförmiges Wasser, welches es in Unmengen in der Atmosphäre gibt. CO2
    liegt in seiner Treibhauswirkung lediglich bei 22% und seine Wirkung nimmt ab einer
    Konzentration von 20 ppm logarithmisch ab. Das heißt, dass jedes weitere CO2 Molekül
    exponentiell immer weniger zum Treibhauseffekt beiträgt. Im Erdzeitalter Carbon betrug der CO2
    Gehalt der Atmosphäre geschätzt 6.000 ppm und das lange bevor der Mensch auf der Erde lebte
    11.Für den ständigen Klimawandel auf der Erde ist nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen
    aus Geologie, Ozeanographie und Astronomie die Unstetigkeit der Umlaufbahn um die Sonne als
    Hauptfaktor anzunehmen. Diese ist eben keine reine Ellipse, sondern die Erde trudelt um ihre
    elliptische Bahn d. h. ihre Entfernung zur Sonne ist niemals konstant. Auch die 11-jährigen
    Sonnenfleckenzyklen beeinflussen das Erdklima nachweislich.
    12.Die Klimamodelle des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change), der
    Klimaorganisation der Vereinten Nationen sind bereits im Jahre 2009 falsifiziert worden und zwar
    durch Untersuchungen von Paltridge et al., der dazu Klimadaten aus Radarmessungen ab dem
    Jahr 1977 nutzte. Gerne versorge ich jeden mit dem Link auf die Originalliteratur. Das 1,5° Ziel
    stammt übrigens noch aus der Zeit vor der Jahrhundertwende als die Klimamodelle noch nicht
    widerlegt waren. Spätestens 2009 hätte man das 1,5° Ziel kassieren müssen.
    13.Warum die IPCC dennoch seit nun über einem Jahrzehnt falsche Behauptungen aufstellt,
    entzieht sich meiner Kenntnis. Auffällig ist jedoch, dass die von mir genannten Informationen in
    den Basisdokumenten des IPCC auftauchen und von jedermann eingesehen werden können,
    das genaue Gegenteil jedoch in den für politische Zwecke verwendeten Zusammenfassungen
    behauptet wird. Inzwischen hatte man aber schon so viel medialen Rummel veranstaltet, dass
    eine Rücknahme eine glatte Kapitulation gewesen wäre.
    Mir kommt das Ganze vor wie der mittelalterliche Ablasshandel nach dem Motto:
    14.Erfinde eine Bedrohungssituation und male diese zur Katastrophe in der Zukunft aus
    15.Rede den Menschen ein, sie seien dafür direkt oder indirekt verantwortlich

16.Versprich den Menschen Erlösung, wenn sie sich entsprechend verhalten
17.Erfinde Abgaben wie z. B. die CO2 Steuer und ziehe den Menschen das Geld aus der Tasche
Einer Meldung der Deutschen Wirtschaftsnachrichten vom 10.05.2021 zufolge führt die CO2 Steuer
bereits jetzt dazu, dass aufgrund unzureichender Berechnungsgrundlagen in der vom Bundeskabinett
Ende März beschlossenen „Carbon-Leakage“-Verordnung deutschen Herstellern von Speiseöl, Malz,
Getreideprodukten sowie Nudeln und Teigwaren Branchenverbänden zufolge die Abwanderung ins
Ausland droht. Will man die Ernährungsindustrie aus Deutschland vertreiben und möchte man, dass sich
Deutschland in der Lebensmittelversorgung von anderen Ländern abhängig macht von Ländern, die
diesen Wahnsinn nicht mitmachen?
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir sind nicht gegen Begrünung der Stadt ob Grünflächen,
Fassaden oder Dächer und wir sind auch nicht gegen eine effiziente Nutzung von Regenwasser, im
Gegenteil. Das ist teilweise wirtschaftlich und gesellschaftlich sehr sinnvoll und notwendig. Wir sind ja
auch nicht gegen Umweltschutz und für ein immer weiter so.
Die geplante Maßnahme 130 t pro Jahr CO2 über die nächsten 10 Jahre einzusparen und dafür 50.000
Bäume zu pflanzen unterwandert den Gemeinderatsbeschluss über den Antrag der Grünen lt. DS
080/2020 126.000 Bäume zu pflanzen, der Anfang 2020 abgelehnt wurde und jetzt offensichtlich durch
die Hintertür des Klimaschutz Masterplans wieder umgesetzt werden soll. Das werden wir uns nicht
bieten lassen, Herr OB Mergel! Übrigens habe ich mal nachgerechnet, Herr Oberbürgermeister. Im
Schnitt braucht man 80 Bäume zur Bindung von einer Tonne CO2. Demnach würden 10.400 Bäume
ausreichen. Wie kommen Sie denn auf 50.000?
Wir sind gegen Bevormundung durch eine Bürokratie, die sich unter dem Deckmantel des
Klimaschutzes immer mehr in die persönlichen Bereiche unseres Lebens einmischt und die stets besser
weiß, wie man gefälligst zu leben hat. Wenn man dann anderer Meinung ist, wird man diskreditiert,
ausgegrenzt oder in die rechte Ecke gestellt. Das sollte in einer echten Demokratie ein absolutes No-Go
sein. Mein Eindruck ist mittlerweile, dass Sie Herr Oberbürgermeister sich ein grünes Mäntelchen
umgehängt haben, um sich bei den Grünen anzubiedern, damit Sie ohne einen grünen
Gegenkandidaten im kommenden Jahr wieder zum Oberbürgermeister gewählt werden.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass man Mehrheit nicht mit Wahrheit verwechseln sollte. Vielen Dank.
Ungleichbehandlung der Gastronomie
Wir haben kritisiert, dass das Stadtgebiet Heilbronn in vier Zonen aufgeteilt wurde, in denen
unterschiedliche Sperrzeitenregelungen gelten sollten. Gerade in den am dichtesten besiedelten
Stadtteilen soll eine großzügige Sperrzeitregelung bi 24 Uhr gelten, während in den sonstigen Bereichen
um 23 Uhr Schluss sein soll. Dagegen sind wir erfolglos Sturm gelaufen. Ein Schreiben von Frau Dr.
Pohlmann liegt uns vor.