Hier ist meine abgeänderte Rede zur neuen Abfallsatzung der Stadt Heilbronn
DS 032/2025 Optimierung des Abfuhr- und Gebührensystems der Abfallwirtschaft: Neufassung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung) ab dem Jahr 2026 und Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2026
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Herr Ringle, sehr geehrter Herr Kenst,
Um mit dem Positiven zu beginnen, wir bedanken uns für die Zusendung der Synopse der geltenden und zukünftigen Abfallsatzung. Nach anfänglicher Befürwortung der Umstellung des Haushaltstarifs auf einen Grundstückstarif hatten wir ausreichend Zeit, das Ganze zu durchdenken. Positiv ist, dass der Grundstückseigentümer selbst bestimmen kann, wie viele Tonnen für alle Bewohner des Grundstücks für die Entsorgung der verschiedenen Müllarten zur Verfügung stehen. So sollte es eigentlich nicht mehr vorkommen können, dass es Haushalte ohne Müllbehälter gibt, die dann ihren Müll in öffentlichen Müllbehältern und an Rastplätzen entsorgen oder dem Nachbarn unterjubeln. Eine Wette möchte ich darauf aber auch nicht eingehen, denn die Hausbesitzer könnten zwar die vorgeschriebene, aber nicht ausreichende Anzahl von Müllgefäßen bestellen, weil sie die Nase von den ständigen Gebührenerhöhungen gestrichen voll haben und vor allem nicht von den Behörden zu Wohlverhalten umerzogen werden wollen. Andererseits ist die Konsequenz des Grundstückeigentümerprinzips, dass die Verwaltung einen schlechten Schuldner, nämlich die Haushalte, durch einen guten Schuldner, nämlich die Grundstückeigentümer ausgetauscht hat. Hier ist im Zweifel mehr zu holen als bei einem Haushalt. Wenn ein Mieter zahlungsunfähig ist, dann bleiben in Zukunft die Müllgebühren am Grundstückeigentümer hängen. Das ist für die Stadt eine feine Sache, reduziert sich nämlich die Zahl der Schuldner auf die Grundstückeigentümer. Dieser haftet im Prinzip auch noch für den Mieter, der zum Beispiel Fehlbefüllungen verursacht und damit Zusatzkosten auslöst. Das Risiko des Zahlungsausfalls wird also auf den Grundstückeigentümer übertragen. Das könnte zur Folge haben, dass dieser noch weniger Lust hat, seine Immobilie zu vermieten.
Die durch diese Satzungsänderung geplante Umerziehung des Bürgers ist Reduzierung der Hausmüllmengen. Aus diesem Grund macht man die Biotonne verpflichtend und quersubventioniert deren Kosten für die mindestens vierzehntägige Leerung durch die Gebühren für den Hausmüll. Die Wahl für den Bürger umfasst fast jede Behältergröße und Leerungsfrequenzen von zweimal wöchentlich bis zu 8 Leerungen im Jahr. Selbstverständlich wird es umso teurer, je häufiger geleert wird. Speisereste, die zuvor eindeutig Restmüll waren, gelten jetzt als Biomüll. Kompostierbare Müllbeutel aus Kunststoff für Bioabfälle sind verboten, weil sie angeblich nicht schnell genug verrotten. Da fragen sich viele Bürger, wie sie ihre Bioabfälle in die Tonne bringen sollen ohne teure Papiermülltüten zu kaufen, die im Zweifel durchweicht sind oder sie nutzen Zeitungspapier oder Küchenkrepp zum Einwickeln, das eigentlich in die Papiertonne gehört. Auch Haushalte mit hohem Windelaufkommen können keinen Restmüll einsparen. Einem Vorstoß der SPD, diese Haushalte per Satzung zu schonen, wurde von der Verwaltung eine Absage erteilt. Dem gemeinsamen Antrag der SPD, Grünen, der Partei und der Linken stimmen wir dennoch zu und befürworten eine Entlastung dieser Haushalte ausdrücklich, wenn nötig aus Steuermitteln.
Doch richtig sauer wird der Bürger, wenn er erfährt, dass schadhafte Behälter nicht mehr kostenlos ausgetauscht werden und jeder Sperrmüllabruf über 3 Kubikmeter von jetzt 50 € auf 60 € steigt und jedes Elektrogroßgerät 15 € zusätzlich kosten werden. Angesichts immer schlechter werdender wirtschaftlicher Aussichten, Angst vor Arbeitslosigkeit, Rentenstagnation und der Gewissheit, dass unsere Gäste all dies nicht mitfinanzieren müssen, sondern nur die schon länger hier wohnenden Mitbürger zur Ader gelassen werden, kann eine Verweigerungshaltung die Folge sein. Die könnte so aussehen, dass man den Regeltarif wählt und überschüssige Müllmengen auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt. Da helfen dann auch keine Schwerkraftschlösser an den Tonnen. Unabhängig davon sind wir aber der Auffassung, dass grundsätzlich alle 2-Rad Behälter mit einem Schwerkraftschloss ausgestattet werden sollten und dies über die Nutzungsdauer dieser Schlösser/Behälter für alle Nutzer in die Tarife eingerechnet werden sollte. Wir wollen damit Fremdbefüllung der Abfallbehälter vermeiden. Dazu haben wir den ersten Änderungsantrag zur Abfallsatzung gestellt. Warum nicht alle Müllbehälter? Weil wir annehmen, dass die Nutzeranzahl von 4-Radbehältern deutlich größer ist und es dort zu Nutzungseinschränkungen kommen kann. Sollte dies ausgeschlossen werden können, erweitern wir unseren Antrag auch auf die 4-Rad Behälter.
Laut Aussage von BM Ringle ist die enorme Kostensteigerung weder gesetzlich etwa durch schärfere Vorschriften verursacht, noch hat die Verwaltung die Ausschreibungstexte geändert. Es wurden keine preistreibenden Änderungen ausgeschrieben. Die Preise steigen durch die allgemeine Teuerung, Inflation, Lohnerhöhungen, etc. Es handelt sich also um einen Nachholeffekt, je länger die Preise stabil bleiben, umso stärker steigen diese eben bei Neuausschreibung. Wir könnten also weder Bund noch Land noch die Verwaltung dafür verantwortlich machen. Doch halt, da war doch noch was: am 12. Oktober 2022 wurde im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages starke Kritik an der Einbeziehung der Müllverbrennung in die CO2 Bepreisung laut. Diese wurde daraufhin um jeweils ein Jahr verschoben. Könnte es nicht sein, dass die Verträge mit den Entsorgern aufgrund der Einbeziehung dieser Kosten neu verhandelt werden mussten? Es handelt sich bei der Müllverbrennung immerhin um geschätzte 4,5 Mio. t CO2 für ganz Deutschland. Multipliziert mit aktuell 55 € pro t CO2 ergibt das die stattliche Summe von 247,5 Mio. €, wenn der Müll in Deutschland verbrannt wird. Konkrete Frage: wird die CO2 Bepreisung in den Verträgen der Vorjahre und für 2026 berücksichtigt und welchen Anteil hat diese für 2025? Und dann muss man auch die Frage stellen, wo der Müll aus Heilbronn tatsächlich verbrannt wurde und wird, denn im Ausland entfällt die CO2 Bepreisung vernünftigerweise?
Was allerdings zusätzlich kostentreibend ist, ist die Tatsache, dass ab 2026 zweimal wöchentliche Leerungen angeboten werden. Da die Entsorgungsbetriebe nicht wissen können, wer die Tonne tatsächlich zur Abholung bereitstellt, müssen sämtliche Routen zweimal wöchentlich angefahren werden, was doppelt so viele Kilometer und mehr Personal zur Folge hat. Diese Kosten könnten gespart werden, wenn die übliche wöchentliche Leerung beibehalten wird. Diese hat bisher ausgereicht und wird unserer Meinung auch in Zukunft ausreichen. Aus hygienischen Gründen ist eine wöchentliche Leerung, wie gehabt, gerade in den Sommermonaten dringend angeraten. Unser zweiter Änderungsantrag zur Abfallsatzung ist daher, es bei einer wöchentlichen Leerung zu belassen.
Wenn es dann so gehandhabt wird wie im Hohenlohekreis, wo akribische Kontrollen der Biomüllbehälter stattfinden und in 40 % der Fälle hohe Bußgelder ausgesprochen wurden und praktisch bei 60% eine Zusatzgebühr wegen fehlbefüllter Behälter erhoben wurde, wird der Unmut der Bürger und damit die Verweigerungshaltung maximal. So weit wollen wir es nicht kommen lassen. Hier wirft eine EU-Verordnung ihre Schatten voraus. Diese tritt am 01. Mai 2025 in Kraft und bedroht ebenfalls Grundstückseigentümer mit Bußgeldern bis 2.500,- €. Diese hat die sperrige Bezeichnung „Schadstoff- und Fremdstoffminimierungsverordnung“ und bezieht sich auf das, was im Biomüll landet. Auch eine umfangreiche Information der Bürger zur Mülltrennung löst das Grundproblem nicht. Der weitaus größte Teil der Bürger trennt bereits vorbildlich und der Rest wird es wohl nie lernen. Dafür aber den Grundstückseigentümer alleinverantwortlich zu machen, halten wir für den falschen Ansatz. Die Beibehaltung des Haushaltsprinzips ist daher unser dritter Antrag, mit dem wir unseren ursprünglichen Antrag erweitern.
Wir können die immer stärker um sich greifende Maßregelungen der Bürger einfach nicht mehr hinnehmen. Der Bürger wird mit immer höheren Kosten belastet, die Politik verweist auf bestehende Verpflichtungen, und verschlechtert die Regelungen für die Bürger, wenn sich dazu die Gelegenheit ergibt. Warum in der Satzung nicht auf die kommende EU Regelung hingewiesen wurde, bleibt das Geheimnis der Verwaltung, Für uns ist das Maß voll und daher lehnen wir die Abfallsatzung 2026 grundsätzlich ab. Außer bei Zustimmung des Gemeinderats zu unseren Änderungsanträgen, werden wir die Drucksache ablehnen. Vielen Dank.